Prüfungsordnung Euroschwimmpass
Euroschwimmpass ist keinem Verband angeschlossen und dadurch in der Lage als Lizenzinhaber unabhängig, proaktiv zu Handeln! Hierdurch sind wir in der Situation die sonst "starren Prüfungsrichtlinien", für jeden Prüfling anzupassen. Besonderen Wert legt Euroschwimmpass auf Flexibilität bei der Anwendung ihrer Prüfungsordnung, um auch Menschen mit Einschränkungen, den Erwerb eines Schwimmabzeichen zu ermöglichen (Inklusion). Grundsätzlich soll es jedem Erwachsenen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und selbst sicher Schwimmen kann, möglich sein, als Prüfer für Euroschwimmpass tätig zu sein. Verschiedene Länder können Lehrgänge zum Erhalt des Prüfer Status anbieten.
Regeln für den Prüfer und Prüfling:
-Der Prüfer hat während der Prüfung ständig den Prüfling zu beaufsichtigen.
- Der Prüfer hat sich über den Gesundheitszustand des Prüflings zu informieren und sich von den Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Abnahme der Prüfung erteilen zu lassen.
- Der Prüfer hat dem Prüfling seine Aufgaben zum erhalt des jeweiligen Abzeichen zu erklären.
Es hat sich bewehrt, die Anzahl der zu schwimmenden Bahnen zu ermitteln oder bis zu einem markierten Punkt zu schwimmen.
-Der Prüfling soll die Schwimmstrecke ohne Pause Schwimmen. Ein kurzer Aufenthalt am Beckenrand (max.30 Sekunden), darf erlaubt sein. Im Freiwasser ist ein kurzer Aufenthalt am Boot oder Boje (max.30 Sekunden), zu erlauben.
-Eine Hilfestellung, beim Tauchen eines Gegenstandes, in Form einer langen Stange kann erfolgen. Der Prüfling kann diese nutzen, darf aber nicht mit der Stangen zum Gegenstand geführt und zurückgezogen werden. Die Tauchtiefe sollte für die Level 100m bis 1000m zwischen 1,30 m und ca. 2.00 m betragen. Für das Level 25m ist ein max. Schulterhoher Wasserstand genügend.
Beim Tauchen kann der Prüfling mehrmals testen. Hierbei darf keinesfalls Druck oder Stress auf den Prüfling ausgeübt werden.
-Der Prüfer hat die Sorgfaltspflicht gegenüber dem Prüfling und muss die Prüfung abbrechen, wenn das Level nicht erreicht werden kann.
Dokumentation der Prüfung:
Der Prüfer hat eine Liste anzulegen, um zu Dokumentieren, wer bei ihm eine -und welche Prüfung abgelegt hat.
Inhalt:
Vor -und Nachname; Geburtsdatum; Prüfungsland; Prüfungsdatum/ Ort; welches Level wurde erreicht; Unterschrift Erziehungsberechtigte